Kosten der CO2- Abgabe zwischen Vermietern und Mietern
Am 01.01.2023 ist das Gesetz in Kraft getreten, das die Aufteilung der Kosten der CO2- Abgabe zwischen Vermietern und Mietern regelt.
Dabei ist die Höhe der Beteiligung gestaffelt, je nachdem, wie viel Co2 die Heizung freisetzt.
Für die Berechnung hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz einen kostenlosen Online-Rechner bereitgestellt.
Vermieter und Mieter können also ab sofort auf einen kostenlosen Online-Rechner zurückgreifen, um den Anteil der von ihnen jeweils zu tragenden CO2-Kosten zu ermitteln.
Abhängig von der jeweiligen Emissionshöhe des Gebäudes zahlen Mieter einen Anteil zwischen 5 und 100 Prozent der CO2-Bepreisung für die Wohnung, der Vermieter den Rest.
Dabei sind zwei Fälle zu unterscheiden:
Bei vermieteten Wohnungen in Gebäuden mit Zentralheizung erhält der Vermieter die Rechnung vom Brennstofflieferanten, die auch Auskunft über die Höhe der vom Brennstoff verursachten CO2-Emissionen gibt.
Der Vermieter ermittelt dann die Kostenaufteilung zwischen sich und den Mietern und berücksichtigt diese in der Heizkostenabrechnung.“
Bei vermieteten Wohnungen mit Etagenheizung oder
vermieteten Einfamilienhäusern erhalten die Mieter oft selbst die Rechnung über den Brennstoff.
Sie müssen dann ausrechnen, wie hoch der CO2-Kostenanteil des Vermieters ist und diesem binnen 12 Monaten nach Erhalt der Brennstoffrechnung eine Rechnung darüber schicken.
Vermieter haben dann 12 Monate Zeit, um den Mietern ihren Anteil zu erstatten. Eine Verrechnung im Rahmen der jährlichen Betriebskostenabrechnung ist ebenfalls möglich.
Vermieteranteil an CO2-Kosten einfach online zu berechnen.
Für die Berechnungen ist der neue Online-Rechner vom Bundeswirtschafts- und Klimaschutzministerium hilfreich. Er ist unter: https://co2kostenaufteilung.bmwk.de/ zu finden.
Er fragt den Brennstoffverbrauch, den CO2-Preis und den Emissionsfaktor ab, welche auf der Brennstoffrechnung stehen müssen. Bei der Berechnung berücksichtigt das Tool auch Sonderfälle wie etwa Gasherde ohne eigenen Zähler oder einen aufgrund
von Denkmalschutz nicht zu verbessernden energetischen Zustand.
Vermieter, die Nachfragen zum Thema haben, finden Beratung als Mitglied im jeweiligen Vorstand der örtlichen Vereine des Kreisverbandes der Haus- und Grundbesitzervereine des ehemaligen Landkreises Goslar von 1949 e.V. oder bei unserem Energieberater Ingo Rieck, Kehlenwiese 8, 38259 Salzgitter (T: 05341/8598850).