Neue Heizkostenverordnung

Seit dem 01. Dezember 2021 ist die neue Heizkostenverordnung (HKVO) in Kraft getreten.

Die Heizkostenverordnung gilt ausschließlich für Anlagen mit zentralen bzw. gemeinschaftlichen Heiz- und/oder Warmwasseranlagen, also für Gebäude mit mindestens 2 Nutzern und einer gemeinsamen Heizungsanlage. Dabei ist nicht entscheidend, welche Energieform in der Anlage genutzt wird (z.B. Gas oder Öl).

Zu den Ausnahmen der Heizkostenverordnung gehören Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen, wobei eine davon vom Vermieter selbst bewohnt wird. Außerdem fallen Wohnungen aus dem Geltungsbereich der HKVO heraus, die über ein eigenes Heizungssystem verfügen. Sofern Einfamilienhäuser vermietet werden, die nur von einer Mietvertragspartei bewohnt werden, findet die Heizkostenverordnung auch keine Anwendung.

Folgende Änderungen ergeben sich aus der Heizkostenverordnung:

  1. Messgeräte sollen künftig fernablesbar sein. Fernablesbar sind Geräte, die mit sog. Walk-by bzw. Drive-by-Technologien ausgestattet sind. Vermieter müssen dafür sorgen, dass bis Ende 2026 alle Geräte fernablesbar sind. Ausnahmen davon sind in begründeten Einzelfällen möglich.
  2. Die neue Heizkostenverordnung sieht auch vor, dass die Zähler künftig mit dem System anderer Hersteller kompatibel sein müssen.
  3. Ab 2023 müssen neu installierte Geräte auch an einen digitalen Stromzähler angebunden sein. Für Eigentümer, die schon fernablesbare Messgeräte einsetzen, gilt eine Übergangsfrist bis Ende 2031.
  4. Ab dem 01.01.2022 sollen Mieter monatlich über ihren Energieverbrauch für Heizung und Warmwasser informiert werden. Der Mieter soll eine Auflistung der Kostenfaktoren sowie einen Vergleich zum Vormonat, zum Vorjahresmonat und zum Durchschnittsverbrauch erhalten. Auch Informationen zum Brennstoffmix, Steuern und Abgaben sowie den jährlichen Treibhausgasemissionen sollen in der Heizkostenabrechnung enthalten sein.
    Verstößt der Mieter gegen seine Mitteilungspflicht, kann der Mieter den auf ihn entfallenden Kostenanteil um 3 % kürzen.

Der Gesetzgeber erhofft sich durch die neue Heizkostenverordnung einen geringeren Energieverbrauch. Die neue Heizkostenverordnung soll daher bereits nach 3 Jahren überprüft werden, um frühzeitig zu erkennen, ob Mehrkosten für Mieter entstehen und eine Kostendeckelung vonnöten ist.


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