Mietverhältnisse nach Trennung und Scheidung
Wenn Eheleute sich trennen, stellt sich auch für die Vermieterseite die Frage, was mit dem Mietvertrag wird.
Grundsätzlich gilt zunächst die Regel, dass durch Trennung oder Scheidung ein bestehendes Mietverhältnis nicht berührt wird.
Das Mietverhältnis besteht auch nach Auszug eines Ehegatten fort, wobei es ohne Bedeutung ist, ob beide Ehegatten gemeinsam die Wohnung angemietet haben oder nur ein Ehegatte allein Mieter ist.
Erstattung bis zur Hälfte der Grundsteuer-Vorauszahlung
Vermieter mit leerstehenden Immobilien können per Antrag beim Finanzamt die Grundsteuer fürs vergangene Jahr reduzieren. Bis zum 31.3.2016 muss der Antrag bei der Gemeinde bzw. dem Finanzamt sein.
Keine Mieteinnahmen, aber dafür Kosten. Für Vermieter ist es kein Spaß, wenn ein Objekt leer steht. Umso wichtiger ist es, die Kosten auf das absolute Mindestmaß zu beschränken. So lässt sich etwa die Grundsteuer fürs vergangene Jahr reduzieren.